Fragen & Antworten
Rezepte oder auch Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Ihnen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Hausärzte, Kliniken und Allgemeinmediziner aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Deshalb ist es sinnvoll, die Logopädie-Verordnung erst nach der Terminabsprache mit mir beim behandelnden Arzt abzuholen.
Um Fehler bei der Ausstellung einer Verordnung zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte vorab in meiner Praxis, welche Punkte beachtet werden müssen.
Am einfachsten ist ein kurzer Anruf unter 06772 – 96 91 740.
Wenn Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie ihre Nachricht auf Band und geben den Grund ihres Anrufs und ihre Telefonnummer, sowie den Wohnort bitte mit an.
Zu Beginn einer jeden logopädischen Therapie erfolgt mit dem Patienten und oder dessen Angehörigen ein Anamnese Gespräch. Hier wird erfragt, welche Leiden bestehen und was dazu geführt hat, dass es zu diesen Leiden gekommen ist.
Im Anschluss erfolgt auf Grundlage der Anamnese eine Diagnostik, deren Ergebnisse auf Wunsch des Arztes, am Ende einer Verordnung in Form eines Therapieberichtet mitgeteilt werden.
Dies ist von vielen Faktoren abhängig und kann pauschal nicht sicher gesagt werden. Je nach diagnostizierter Störung gibt es unterschiedlichste Behandlungsdauern. In der Regel sind Behandlungen von einem viertel- bis halben Jahr sinnvoll.
Die Dauer einer einzelnen Therapie beträgt dabei 45Minuten.
Kinder die bei ihren Eltern gesetzlich mitversichert sind, erhalten eine logopädische Therapie bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr muss eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten selbst getragen werden.
Erwachsene in der gesetzlichen Versicherung zahlen ebenfalls 10% der Behandlungskosten, außer sie können eine Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse nachweisen. In diesem Fall ist die Therapie für die Dauer der Befreiung ebenfalls kostenfrei.
Privatpatienten werden vor Behandlungsbeginn über das Honorar informiert. Dieses richtet sich nach Art und Umfang der Behandlung. Das Honorar ist hierbei nur geringfügig höher, als der übliche Mindestsatz. Sodass auch hier keine hohen Selbstkosten entstehen.
Klären Sie jedoch vor Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenkasse ab, ob logopädische Leistungen in ihrem gewählten Tarif übernommen werden.
In der Regel findet eine logopädische Therapie 1x wöchentlich statt und dauert 45 Minuten. In einigen Fällen ist eine Erhöhung der Therapiefrequenz sinnvoll. Hierüber informiere ich Sie und leite diese Bitte an den Arzt weiter.
Hausbesuche sind jederzeit bei Patienten möglich, die nur unter Schwierigkeiten ihr zu Hause verlassen können oder bettlägerig sind.
Wichtig ist, dass dies auf der Verordnung vermerkt ist. Hausbesuche dienen allein diesem Zweck und können nur unter bestimmten Gegebenheiten verordnet werden.
Eine logopädische Therapie kann ein wirksames Werkzeug sein, ist aber eben keine Medizin. Zur Grundlage einer erfolgreichen Therapie gehören das Engagement und die Motivation des Patienten. Da eine Therapie in der Regel nur einmal wöchentlich stattfindet, ist es wichtig, dass Patienten und Angehörige sich mit den Inhalten einer Therapie befassen und zu Hause ebenfalls eigenständig und regelmäßig gearbeitet wird.